100 + years - Ein paar Worte
Über uns
VISION
Gemeinsam mit unseren worldwide women verstehen wir uns als aktives Team, um in der Gesellschaft und für Einzelne Gottes Liebe fassbar zu machen – weltweit.
Indem wir zusammen beten, möchten wir dazu beitragen, dass Menschen in der persönlichen Begegnung mit Jesus Christus positive Veränderungen in ihrem Leben erfahren.
Die FGB ist für jede, die daran glaubt, dass Gebet Wunder-voll ist.
History
Seit über 120 Jahren
bilden wir ein globales Gebetsnetz
- 1900 Entstehung erster Gebetsgruppen des DFMGBFrau F. von Bethmann-Hollweg übernimmt den ersten Vorsitz des DFMGB
- 1901 Berufung von Caroline Rhiem als Reisesekretärin
- 1902 erste Missionskonferenz in Rostock
- 1906 Herausgabe des "Kanarienvogels", der ersten eigenen Missionsnachrichten
- 1911 Frau Margarete von Oertzen übernimmt den Vorsitz des DFMGB
- 1926 Entstehung des österreichischen Frauen-Missions-Gebetsbundes
- 1934 Frau Gertrud von Bülow wird Bundesleiterin
- 1945 Frau Benedicta Cramer übernimmt in Westdeutschland die Verwaltungsaufgabe
- 1962 Frau Clothilde von Dewitz übernimmt die Verantwortung für den DFMGB Arbeitsgruppe West, DFMGB-Zentrale wird nach Hamburg verlegt
- 1968 ehemalige Chinamissionarin Lotti von Huhn wird Bundesleiterin
- 1971 Frau Ilse Hoffmann übernimmt den Vorsitz in Westdeutschland
- 1978 Frau Elfriede Vichel übernimmt die Leitung des DFMGB in der DDR
- 1987 Frau Hilde Rathmann wird Bundesleiterin in Westdeutschland. Das Büro ist in Siegen. Sie bleibt nach der Wiedervereinigung Bundesleiterin.
- 2015 Frau Cornelia Stöckle, ehemalige Japanmissionarin, übernimmt die Leitung
- 2019 Der DFMGB bekommt eine Doppelspitze als Leitung: geistliche Leiterin ist Cornelia Stöckle, Verwaltungsleiterin ist Marlis Laubach
- 2021 Der DFMGB wird zur FGB
some basics
- Bei gegenseitiger Achtung, Ermutigung und Vergebung fühlen wir uns wohl.
- Gebet, unsere zentrale Aufgabe, ist für uns "im Gespräch mit Gott sein". Gespräch ist per definitionem "Reden und Hören". Wenn wir zu Gott sprechen, hört er und wir hören, wenn er spricht.
- Wir halten die Bibel für Gottes Wort an uns Menschen; durch sie kann man Gott kennenlernen.
- Wir glauben an Gott, der war, der ist und kommt. Wir glauben an den Gott, der durch Jesus, seinen Sohn, ansprechbar wurde.
- Wir glauben, dass der Mensch von Gott erschaffen wurde und die Würde des Menschen in seiner Ebenbildlichkeit Gottes begründet liegt.
- Wir glauben, dass Gott in Christus Mensch geworden ist, damit jeder Gerechtigkeit und Frieden er-/leben kann.
Come work with us
Du kennst selbst Missionarinnen oder möchtest sie kennenlernen, um gemeinsam mit anderen Frauen für sie zu beten
Du bist selbst Missionarin
und möchtest
zu unserem Team
dazu gehören
Verein Frauen-Gebets-Bewegung e. V.
Die FGB ist ein gemeinnütziger eingetragener Verein. Sie ist überkonfessionell und arbeitet rein spendenfinanziert.
Im Vorstand sind derzeit acht Frauen mit Renate Gennat als 1. Vorsitzende und Gudrun Gottschalk als 2. Vorsitzende
1) Unsere Treffen – miteinander überall:
Auch wer nur mal „reinschnuppern“ möchte, um uns kennenzulernen, ist herzlich Willkommen.
Hauptsache, dir ist es wichtig, gemeinsam für Missionarinnen zu beten.
2) Unsere Werte – konservativ mutig
Was dich erwartet, sind Frauen, für die Gottes Wort, die Bibel, ihre Orientierung im Glauben und im Leben ist.
Sie loben Gott als Schöpfer aller Dinge und den Geber aller guter Gaben. Sie danken für seine Hilfe. Sie bitten um seine Leitung und sein Handeln – bei den Betenden und den Missionarinnen. Sie vertrauen auf Gott, dass er sie versorgt, um auch die weltweit tätigen Mitarbeiterinnen finanziell unterstützen zu können.
Gemeinschaft wird als einander Tragen und Vergeben verstanden. Unterschiedliche Frömmigkeitsstile sind eine Bereicherung in der FGB.
Verbindliche Zusammenarbeit prägt unsere „Unternehmenskultur“.
3) Unsere Theologie – bibelzentriert lebendig
Wir sind überzeugt, dass die Bibel von Gottes Geist inspiriert ist.
Wir glauben daher an die Trinität Gottes: Vater, Sohn und Heiliger Geist,
dass der Mensch von Gott nach seinem Bild geschaffen wurde, wir Menschen aber seit dem Sündenfall keine Gemeinschaft mit Gott haben können und dass die Welt samt Mensch sich seitdem nach Erlösung sehnt. Auch Gott sehnt sich nach jedem von uns.
Deswegen kam Jesus Christus, der Gottes Sohn ist, auf diese Welt, um uns das (Gottes Sehnsucht nach uns) klar zu machen.
Er wurde dafür von manchen total gehasst, trotzdem war ihm das so wichtig, dass er wortwörtlich das Kreuz auf sich nahm und dort starb – seinerzeit die schlimmste Todesart.
Seine Mission war damit jedoch nicht gescheitert – im Gegenteil, dass wir auch heute noch an Gottes Liebe glauben können, liegt daran, dass er von den Toten auferstand. Weder der Tod noch der Teufel (der Lügner schlechthin) hatten also das letzte Wort – was auch heute noch gilt.
So glauben wir dem Auferstandenen, der von sich sagt: „Ich bin der Weg, die Wahrheit und das Leben. Niemand kommt zum Vater außer durch mich.“
Nun führen wir, die das glauben und im Sinne Jesu leben wollen, die Mission Jesu weiter fort: So wie er von Gott auf die Welt gesandt wurde, hat er seine Nachfolger in die Welt gesandt, damit Menschen Gott begegnen können.
4) Unser Geld – haufenweise transparent
Wir sind verschwenderisch:
Wenn es darum geht, nach dem Himmelreich zu trachten, geben wir das Geld, das wir bekommen, transparent weiter – am liebsten haufenweise …
Satzung
Frauen-Gebets-Bewegung e.V.
Unter dem Klingelschacht 38, 57074 Siegen
§ 1 Zweck des Vereins
Die Frauen-Gebets-Bewegung e.V. (FGB) mit Sitz in Siegen verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige und mildtätige Zwecke im Sinne des Abschnitts „Steuer-begünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung.
Zweck des Vereins ist die Förderung der Religion, nämlich die Frauen wachzurufen, ihre Verantwortung an den Frauen in der Heimat und im Ausland wahrzunehmen.
Der Satzungszweck wird verwirklicht insbesondere durch Gebet und Beteiligung am Unterhalt von Mitarbeiterinnen, die in verschiedenen Organisationen kulturübergreifend im In- und Ausland arbeiten. Ferner durch Bereitstellung von Mitteln für die entsendenden Organisationen.
§ 2 Selbstlosigkeit
Der Verein ist selbstlos tätig. Er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Er erstrebt keinerlei Gewinn.
§ 3 Mittelverwendung
Die Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsgemäßen Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins.
§ 4 Ausgaben
Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck des Vereins fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.
§ 5 Organisation
Zur Struktur und Zweckerfüllung des Vereins gehören „Gebetskreise“, denen eine „Gebetsgruppenleiterin“ (GGL) vorsteht. Mehrere Gebetskreise sind zu einem Bezirk zusammengefasst, dem eine „Regionalverantwortliche“ (RV) vorsteht.
§ 6 Mitgliedschaft
1. Mitglieder des Vereins sind die „Regionalverantwortlichen“ kraft ihres Amtes und Personen, die sich mit den Zielen des Vereins einverstanden erklären und von der Mitgliederversammlung berufen werden.
2. Die Mitgliedschaft endet durch freiwilligen Austritt, der schriftlich der Geschäftsstelle zugehen muss, durch Aufgabe des Dienstes als Regionalverantwortliche, durch Beendigung anderer Aufgaben in der FGB oder durch Ausschluss, der auf Vorschlag des Vorstands durch Beschluss der Mitgliederversammlung vollzogen werden kann.
3. Ein Ausschluss ist möglich, wenn Mitglieder
a. über einen längeren Zeitraum hinweg beharrlich nicht an den Mitglieder-versammlungen teilnehmen und sich somit dem unabdingbaren Informationsfluss verschließen und die notwendige Brückenfunktion zwischen Mitglieder-versammlung und den Gebetskreisen unterbrechen,
b. andere wichtige Mitgliederpflichten nicht erfüllen oder gegen diese verstoßen,
c. den Verein und seinem Ansehen schädigen.
§ 7 Organe
Die Organe des Vereins sind:
1. die Mitgliederversammlung
2. der Vorstand
§ 8 Mitgliederversammlung
Die Aufgaben der Mitgliederversammlung sind:
1. den Arbeits- und Rechenschaftsbericht des Vorstandes entgegenzunehmen, Entlastun-gen zu erteilen und über wesentliche Fragen der Arbeit des Vereins zu beraten;
2. die Wahl von Patenmissionarinnen;
3. die Vorschläge des Vorstandes entgegenzunehmen und darüber Beschlüsse zu fassen;
4. über die Aufnahme von Mitgliedern zu beschließen.
§ 9 Arbeitsweise der Mitgliederversammlung
1. Die Mitgliederversammlung wählt aus ihrer Mitte den Vorstand auf 4 Jahre.
2. Die Mitgliederversammlung wählt die Leitung der FGB.
3. Die Mitglieder werden von der Vorsitzenden mindestens einmal im Jahr oder im Bedarfsfall schriftlich unter Mitteilung der Tagesordnung mindestens 14 Tage vor der Zusammenkunft zur Mitgliederversammlung eingeladen.
4. Außerdem ist die Mitgliederversammlung einzuberufen, wenn mehr als 1/4 der Mitglieder die Einberufung schriftlich unter Angabe der Gründe verlangt.
5. 10 % der Mitglieder können bis spätestens eine Woche vor dem Tag des Beginns der Mitgliederversammlung bei der 1. Vorsitzenden schriftlich beantragen, dass weitere Angelegenheiten nachträglich auf die Tagesordnung gesetzt werden. Maßgeblich ist der Tag des Posteingangs. Der Antrag ist dem gesamten Vorstand zuzuleiten. Der Vorstand beschließt, ob die Tagesordnung ergänzt wird. Die Versammlungsleiterin hat zu Beginn der Mitgliederversammlung ggf. die Tagesordnung entsprechend zu ergänzen.
Einzelne Mitglieder können unter dem Punkt „Verschiedenes“ während der Mitglieder-versammlung einen Antrag auf Ergänzung der Tagesordnung stellen. Zur Annahme des Antrages ist eine Mehrheit von drei Viertel der abgegebenen gültigen Stimmen erforderlich.
Beschlüsse über Satzungsänderungen und die Auflösung des Vereins können nur getroffen werden, wenn die Anträge den Mitgliedern mit der Tagesordnung angekündigt worden sind.
6. Über die Mitgliederversammlung ist ein Protokoll anzufertigen und von der Vorsitzenden, der Leitung und der Protokollführerin zu unterzeichnen.
7. Die Mitgliederversammlung entscheidet mit einfacher Mehrheit der anwesenden Mitglieder, soweit die Satzung nicht eine andere Mehrheit vorschreibt. Stimmen-gleichheit gilt als Ablehnung.
8. Mitgliedern können nachgewiesene Auslagen und Aufwendungen erstattet werden. Insoweit sind auch Zahlungen des Vereins auf der Basis pauschalen Auslagenersatzes und pauschaler Aufwandsentschädigung zulässig. Vergütungen nach § 3 Nr. 26 und 26a EStG können ebenfalls gezahlt werden.
§ 10 Der Vorstand
1. Der Vorstand besteht aus 5, höchstens 7 Personen. Der Vorstand wählt aus seiner Mitte die Vorsitzende und stellvertretende Vorsitzende. Ihm gehören an: Die Vorsitzende, die stellvertretende Vorsitzende und 3 bis 5 weitere, von der Mitgliederversammlung für 4 Jahre gewählte Personen. Alle 2 Jahre scheidet die Hälfte des Vorstandes aus. Wiederwahl ist möglich. Die Vorstandsmitglieder bleiben bis zur Neu- oder Wiederwahl im Amt. Der Vorstand ist berechtigt, beratende Mitglieder zu berufen.
2. Der Vorstand tritt nach Bedarf zusammen. Er beschließt über Maßnahmen, die zur Erfüllung der Aufgaben des Vereins erforderlich sind, und führt die Beschlüsse der Mitgliederversammlung durch. Die Beschlussfähigkeit liegt bei der Teilnahme von
3 stimmberechtigten Mitgliedern. Über die Sitzungen wird ein Protokoll gefertigt.
Der Vorstand beschließt über die Anstellung und Entlassung der hauptamtlichen Mitarbeiter.
Der Vorstand ist der Mitgliederversammlung gegenüber verantwortlich.
3. Der Vorstand nach Ziffer 1 ist der Vorstand gemäß § 26 BGB. Jeweils 2 Vorstands-mitglieder vertreten den Verein.
4. Vorstandsmitglieder können für ihre Tätigkeit im Verein eine angemessene Vergütung erhalten, auch in Form eines Anstellungsverhältnisses. Auch ein Ersatz von Aufwendungen auf der Basis pauschaler Vergütungen kann erfolgen. Hierzu können auch Vergütungen nach § 3 Nr. 26 und 26a EStG gehören.
5. Die Mitgliederversammlung oder der Vorstand kann besondere Vertreter im Sinn des
§ 30 BGB bestellen. Der Aufgabenkreis und der Umfang der Vertretungsmacht werden bei der Bestellung festgelegt.
§ 11 Finanzierung
Mitgliederbeiträge werden nicht erhoben. Die Finanzierung erfolgt durch freiwillige Spenden.
§ 12 Geschäftsjahr
Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.
§ 13 Satzungsänderungen
Satzungsänderungen bedürfen einer Mehrheit von 2/3 der anwesenden Mitglieder. Der Änderungsentwurf ist den Mitgliedern mindestens 14 Tage vor der Beschlussfassung durch den Vorstand zuzusenden.
§ 14 Auflösung
1. Zur Auflösung des Vereins ist eine Mehrheit von 3/4 der Mitglieder erforderlich. Der Antrag ist den Mitgliedern durch den Vorstand mindestens 8 Wochen vor der Beschlussfassung unter Nennung der Gründe bekanntzugeben.
2. Bei Auflösung des Vereins oder bei Wegfall steuerbegünstigter Zwecke fällt das Vermögen, das nach Erfüllung aller Verpflichtungen verbleibt, an die Arbeitsgemein-schaft evangelikaler Missionen e.V. (AEM), die es unmittelbar und ausschließlich für gemeinnützige, mildtätige oder kirchliche Zwecke zu verwenden hat.
§ 15 Endgültige Dispositionen
Alle weiteren Dispositionen sind in der Geschäftsordnung geregelt.
Die Geschäftsordnung ist nicht Bestandteil der Satzung.
§ 16 Datenschutz
Die FGB verarbeitet und speichert Daten ausschließlich nach den aktuell gültigen Vorgaben durch die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO).
§ 17 Ermächtigung
Der Vorstand wird ermächtigt, redaktionell notwendige Änderungen der vorliegenden Satzungsfassung zur Erlangung der Gemeinnützigkeit und zur Eintragung im Vereinsregister nach Abstimmung mit den zuständigen Behörden vorzunehmen. Diese Änderungen werden der nächsten Mitgliederversammlung mitgeteilt.
§ 18 Virtuelle Mitgliederversammlung und schriftliche Abstimmung
1. Abweichend von § 32 Abs. 1 S. 1 des Bürgerlichen Gesetzbuches kann der Vorstand auch ohne Ermächtigung in der Satzung Vereinsmitgliedern ermöglichen,
a) an der Mitgliederversammlung ohne Anwesenheit am Versammlungsort teil-zunehmen und Mitgliederrechte im Wege der elektronischen Kommunikation auszuüben oder
b) ohne Teilnahme an der Mitgliederversammlung ihre Stimme vor der Durchführung der Mitgliederversammlung schriftlich abzugeben.
2. Abweichend von § 32 Abs. 2 des Bürgerlichen Gesetzbuches ist ein Beschluss ohne Versammlung der Mitglieder gültig, wenn alle Mitglieder beteiligt wurden, bis zu dem vom Verein gesetzten Termin mindestens die Hälfte der Mitglieder ihre Stimme in Textform abgegeben haben und der Beschluss mit der erforderlichen Mehrheit gefasst wurde.
57074 Siegen, den 08.08.2020
Renate Gennat
1. Vorsitzende Leitung
Geschäftsstelle
Judith Klein
Geistliche Leitung
Marlis Laubach
Verwaltungsleitung